Patiententestament bei sozialem Engagement
Die Erbschaft sollte vor dem Tod geregelt sein, das heißt, welchen Teil des Vermögens Angehörige erhalten, welchen Kinder nutzen können, um eventuell anfallende hohe Hausbau Preise zu decken. Aber nicht nur das ist wichtig für einen späteren Erblasser, denn sollte es zu einem langen Krankenhausaufenthalt kommen, ist es oft so, dass die Ehepartner die Entscheidungen übernehmen. Dem kann der Erblasser entgegenwirken, indem er eine Patientenverfügung erstellt, am besten bei einem Notar nach dem Patientenverfügung Muster die Unterschrift sollte regelmäßig erneuert werden.
Eine Patientenverfügung gibt jedem die Möglichkeit, festzuhalten, welche ärztliche Behandlung durchgeführt und welche unterlassen werden soll. Im Falle von Handlungsunfähigkeit des Verfügenden, kann außerdem eine vertraute Person festgesetzt werden, die eine „Vorsorgevollmacht“ erhält, mit der sie zur Regelung aller Angelegenheiten bestimmt wird. Das heißt auch, sie ist verpflichtet alle Interessen welche in der Patientenverfügung festgesetzt oder auch persönlich genannt wurden durchzusetzen. Eine Patientenverfügung an eine andere Person als den Ehepartner ist besonders dann ratsam, wenn z.B. der Verfügende an der Ansicht zu einer späteren ärztlichen Behandlung zweifelt oder der Ehepartner nicht gewillt ist die Wünsche des Verfügenden zu akzeptieren und durchzusetzen. Eine Patientenverfügung soll den Willen des Verfügenden rechtlich festhalten, jedoch ist auch dieser an die aktuelle Gesetzeslage gebunden, behandelnde Ärzte können also nicht zu allem verpflichtet werden. Dies gilt besonders in den Fällen, wo Patienten mit Hilfe ihrer Patientenverfügung versuchen Sterbehilfe zu erhalten, jedoch ist dies nach der Gesetzeslage verboten. Dies ist keine Rechtsberatung, um rechtssichere Informationen zu erhalten konsultieren Sie bitte einen Anwalt.